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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13 B   

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https://dejure.org/2013,105321
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13 B (https://dejure.org/2013,105321)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.05.2013 - L 3 U 88/13 B (https://dejure.org/2013,105321)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - L 3 U 88/13 B (https://dejure.org/2013,105321)
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  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen Sonderzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl ua Bundessozialgericht (BSG) BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2; BSGE 72, 148, 151 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 SF 1/07 R

    Rechtsweg für Klage der Krankenkasse gegen Apotheker wegen Abrechnungsbetrug -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Dies bewirkt, dass regelmäßig die Gerichte anzurufen sind und zu entscheiden haben, die durch besondere Sachkunde und Sachnähe zur Entscheidung über den in Frage stehenden Anspruch berufen sind (vgl BGHZ 89, 250, 252; BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 3).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Dies bewirkt, dass regelmäßig die Gerichte anzurufen sind und zu entscheiden haben, die durch besondere Sachkunde und Sachnähe zur Entscheidung über den in Frage stehenden Anspruch berufen sind (vgl BGHZ 89, 250, 252; BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2009 - L 10 U 708/09 PKH-B

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - besondere Abfindung einer Unfallrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    § 197a SGG ist dagegen nicht anwendbar, weil der Insolvenzverwalter an der Privilegierung des Insolvenzschuldners nach § 183 SGG teilnimmt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2009 - L 10 U 708/09 PKH-B; juris).
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen Sonderzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl ua Bundessozialgericht (BSG) BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2; BSGE 72, 148, 151 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1).
  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 69/58
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Das BSG hat wiederholt entschieden, dass auch die weitergehenden Wirkungen einer Abtretung, eines Übergangs kraft Gesetzes oder einer Überleitung nicht die Rechtsnatur des Anspruchs verändern (BSGE 13, 94, 95; 18, 76, 78; 53, 182; 183 BSG SozR Nr. 45 zu § 51 SGG).
  • BSG, 19.10.1960 - 4 RJ 214/58
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Das BSG hat wiederholt entschieden, dass auch die weitergehenden Wirkungen einer Abtretung, eines Übergangs kraft Gesetzes oder einer Überleitung nicht die Rechtsnatur des Anspruchs verändern (BSGE 13, 94, 95; 18, 76, 78; 53, 182; 183 BSG SozR Nr. 45 zu § 51 SGG).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Denn maßgeblich ist die Natur des Rechtsver-hältnisses, aus dem der Kläger selbst seinen Anspruch herleitet, was sich aus seinem tatsächlichen Vorbringen ergibt (BGHZ 72, 56).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 3 U 88/13
    Das BSG hat wiederholt entschieden, dass auch die weitergehenden Wirkungen einer Abtretung, eines Übergangs kraft Gesetzes oder einer Überleitung nicht die Rechtsnatur des Anspruchs verändern (BSGE 13, 94, 95; 18, 76, 78; 53, 182; 183 BSG SozR Nr. 45 zu § 51 SGG).
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